Förder­bedingungen

Förderung spielt oftmals eine entscheidende Rolle, wenn Sie Ihre Projekte verwirklichen, Innovationen vorantreiben und ihre Ziele erreichen möchten.

Hier finden Sie alle Informationen die Sie benötigen, um die vielfältigen Fördermöglichkeiten von LEADER zu verstehen und optimal zu nutzen.

Bei LEADER sind die Förderbedingungen in mehreren Dokumenten (LEADER-Förderrichtlinie, Regionales Entwicklungskonzept, …) geregelt, die Sie hier herunterladen können.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Regionalmanagement, wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem Weg zur erfolgreichen Förderung!

Wo wir fördern

Die Förderung erfolgt in der Regel in der Region Leinebergland. Die Region besteht aus folgenden Kommunen:

  • Stadt Alfeld (Leine)
  • Flecken Delligsen
  • Stadt Elze
  • Gemeinde Freden (Leine)
  • Gemeinde Lamspringe
  • Samtgemeinde Leinebergland
  • Gemeinede Sibbesse

Im Rahmen von Kooperationsprojekten kann auch eine Förderung außerhalb des Leineberglandes erfolgen.

Was wir fördern

Grundsätzlich werden mit einer LEADER-Förderung Maßnahmen unterstützt, die einen Beitrag zur Strategie im Regionalen Entwicklungskonzept leisten und somit einen Übergang in eine nachhaltige Zukunft ermöglichen.

Ein besonderer Fokus liegt in der Region Leinebergland auf vier Handlungsfeldern:

  • Lebenswerte Orte
  • Kooperation & Verantwortungsgemeinschaft
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Natur, Umwelt und Klimaschutz

Wenn Ihr Projekt in einen dieser Bereiche passt, hat es gute Chance gefördert zu werden. Einen Überblick über bereits erfolgreich geförderte Projekte in unserer Region finden Sie übrigens hier.

Wen wir fördern

Die Region Leinebergland hat ein hohes Interesse möglichst vielen Antragsteller:innen eine Beteiligung am LEADER-Prozess zu ermöglichen.

Dementsprechend können sowohl

  • Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Städte, Kommunen)
  • Personen des privaten Rechts (z. B. Unternehmen, Vereine, Privatpersonen)
  • und natürliche Personen (z. B. Privatpersonen)

Zuwendungsempfänger:innen sein.

Wen wir nicht fördern

Einige Projekte, oder auch Teilbereiche von Projekten, sind aufgrund der LEADER-Förderkulisse von einer Förderung ausgeschlossen. Zum Beispiel erfolgt keine Förderung von:

  • Projekten unter 500 € (1.000 € bei Gebietskörperschaften)
  • kommunalen Pflichtaufgaben
  • gesetzlich vorgeschriebenen Planungsarbeiten
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • Vorhaben der technischen Infrastruktur (z. B. Straßeninfrastruktur)
  • Unterhaltungsarbeiten
  • Grunderwerbssteuer

! Die Umsatzsteuer ist außerdem nur für Gemeinden und Gemeindeverbände förderfähig.

Falls Ihr Projekt nicht unter die LEADER-Förderung fällt, gibt es aber natürlich noch weitere Fördertöpfe, die für Sie eventuell in Frage kommen. Unser Regionalmanagement berät Sie dazu gerne!

Wie wir fördern

Eine detaillierte Beschreibung des Förderprozesses finden Sie hier.

Je nach Art des Projektes kommen unterschiedliche Basis-Fördersätze zu tragen. Die Einordnung, ob Ihr Projekt ein öffentliches oder privates Projekt ist, erfolgt aufgrund der Wirkung des Projekts.

Entfaltet Ihr Projekt eine Wirkung die der Öffentlichkeit zu Gute kommt, ist es in der Regel ein öffentliches Projekt.

Kommt das Projekt eher einer einzelnen Person, oder einem Unternehmen zu Gute – zum Beispiel durch eine Gewinnerzielungsabsicht – ist es ein privates Projekt.

Unabhängig davon gibt es noch einen Förderquotenzuschlag, wenn das Projekt eine „positive Wirkung für die gesamte Region Leinebergland“ hat und/oder ein „Gemeinschaftsprojekt von mindestens vier Kommunen, die sich aktiv miteinbringen“ ist.

Kooperationsprojekte sind Projekte, die nicht auf die LEADER-Region Leinebergland begrenzt sind, sondern die über mehrere LEADER-Regionen hinweg wirken.

Förderquoten der LEADER-Region Leinebergland

Antragsteller:in

Fördersatz

privates Projekt öffentliches Projekt Kooperationsprojekt
Basis-Fördersatz 25 % 60 % 70 %
Förderquotenzuschlag 5 % 20 %
maximale Fördersumme 200.000 € 250.000 € 100.000 €
Die Förderquote steht nach dem LAG-Votum für Ihr Projekt fest. Als förderfähigen Kosten werden in der Regel die Nettokosten angesetzt, die Umsatzsteuer ist nur für Gemeinden und Gemeindeverbände förderfähig.

Als Antragsteller:in tritt man bei LEADER übrigens immer in Vorleistung! Die Erstattung findet nach vollständigem Abschluss des Projekts statt, indem durch Verwendungsnachweise (Rechnungen, Kontoauszüge, etc.) die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden. Die Förderung – maximal in Höhe der Zahlen im Förderantrag – gibt es dann anteilig auf die tatsächlich angefallenen Kosten.